Ethikkodex

EINLEITUNG

 

NARDI S.p.A., ein in der Herstellung von Einrichtungen aus Kunststoff für das Outdoor führendes Unternehmen, schenkt den ethischen Aspekten des Unternehmens große Beachtung und betrachtet Rechtmäßigkeit und Korrektheit als unabdingbare Bedingungen bei der Verfolgung der Unternehmensmission.

NARDI S.p.A. verpflichtet sich, bei der Ausübung aller direkt oder indirekt mit dem Unternehmen verbundenen Tätigkeiten und bei der Geschäftsführung, neben den geltenden Gesetzen und Vorschriften auch die Leitsätze und die hohen ethischen Standards zu beachten, die in diesem Ethikkodex zusammengefasst sind.

Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die in diesem Ethikkodex zum Ausdruck gebrachten grundlegenden Werte, die dem Schutz aller Personen dienen, mit denen das Unternehmen Beziehungen unterhält, eine mit allen Interessenvertretern gemeinsam getragene Vision und Kultur schaffen.

  • Adressaten

Der Ethikkodex richtet sich an alle, die für die Gesellschaft tätig sind: die Angestellten, die Verwalter, die Kontrollorgane sowie die internen und externen Mitarbeiter, die zum Erreichen der Gesellschaftsziele unter der Leitung und Aufsicht der Gesellschaft beitragen.

Diese Personen sind daher gehalten, den Inhalt des Ethikkodex zu kennen und zu seiner Umsetzung und zur Verbreitung der darin festgehaltenen Grundsätze beizutragen.

 

 

I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

 

Die Personen, an die sich dieser Ethikkodex richtet, müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Ausübung von Tätigkeiten im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens die folgenden Leitlinien beachten:

  • alle Handlungen müssen sachkundig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der geltenden Verordnungen erfolgen;
  • Kunden, Aktionäre, das angestellte Personal, Lieferanten, die Gemeinschaft in der Umgebung und die Institutionen, die sie vertreten, darin eingeschlossen alle öffentlichen Beamten oder Ausübenden eines öffentlichen Dienstes sowie alle Dritten, mit denen sich berufliche Beziehungen ergeben, müssen auf korrekte, loyale und transparente Weise behandelt werden;
  • alle Vorgehensweisen müssen gemäß dem Grundsatz erfolgen, dass jeder Vorgang oder jede Transaktion korrekt aufgezeichnet, autorisiert, überprüfbar, rechtmäßig, konsequent und angemessen sein und die Möglichkeit garantieren muss, die Unternehmenszugehörigen festzustellen, die für den Prozess der Entscheidung, Autorisierung und der Abwicklung der Vorgänge verantwortlich sind;
  • der Wettbewerb mit den Konkurrenten im Markt muss loyal und unter Vermeidung jeglicher Verhaltensweisen oder Absprachen mit konkurrierenden Gesellschaften erfolgen, die den freien Wettbewerb beeinflussen können und gegen die diesbezüglichen Gesetzesvorschriften verstoßen;
  • die Rechte gewerblichen Eigentums von Drittanbietern und Drittplanern an von der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeiten und Herstellung ihrer Produkte verwendeten Materialien, Produkten, Verfahren und Projekten sind zu wahren;
  • es sind jegliche Verhaltensweisen zu vermeiden, die das Ansehen der Gesellschaft schädigen.

Die Verfolgung des Interesses des Unternehmens kann in keinem Fall ein Verhalten der Führungskräfte oder der Mitarbeiter der Gesellschaft rechtfertigen, das nicht den geltenden Gesetzesvorschriften und den Vorgaben dieses Kodex entspricht.

 

 

II. GESUNDHEIT, SICHERHEIT, UMWELT

  • Gesundheit, Hygiene und Arbeitssicherheit

NARDI S.p.A. richtet sein Augenmerk insbesondere auf den Schutz der Gesundheit und die Arbeitssicherheit, indem die sich diesbezüglich durch die jeweiligen Tätigkeiten ergebenden Risiken abgewogen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahme ergriffen werden, um die in der Arbeitsumgebung vorhandenen Gefahren auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Das Unternehmen setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, die körperliche Unversehrtheit und moralische Integrität, die Würde des Einzelnen wahrende Arbeitsbedingungen und sichere und gesunde Arbeitsumgebungen unter umfassender Beachtung der geltenden Bestimmungen zu garantieren.

  • Sicherheit der Produkte

Die Sicherheit der Produkte zu garantieren ist seit jeher eines der vorrangigen Ziele von Nardi S.p.A.

Das Unternehmen entwickelt und fertigt seine Produkte nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung der funktionellen Anforderungen und ästhetischen Ansprüche, sondern auch der Gewährleistung der Beachtung der strengsten Sicherheits- und Qualitätsbestimmungen.

  • Umweltschutz

NARDI erkennt die Umwelt als unverzichtbares Gut der Gemeinschaft an, dem Schutz gebührt. Zu diesem Zweck plant die Gesellschaft die Unternehmenstätigkeiten unter Rücksichtnahme auf die Anforderungen des Umweltschutzes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und geltenden Verordnungen, indem es die potenziell schädlichen Wirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf die Umwelt überwacht und, wo erforderlich, minimiert.

NARDI setzt sich als oberstes Ziel, eine Kultur des Umweltschutzes und der Vorbeugung von Verschmutzung zu verbreiten und zu festigen, indem das Risikobewusstsein geschärft und verantwortliche Verhaltensweisen gefördert werden.

 

 

III.  VERHALTENSWEISEN IM RAHMEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

  • Beziehungen mit den Kunden

NARDI S.p.A. hat bei seiner Tätigkeit die höchste Zufriedenheit seiner Kunden im Blick. Daher zeichnen sich die Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebstätigkeiten durch hohe Standards bei der Qualität der Produkte aus und die Wünsche der Kunden werden berücksichtigt.

Bei seinen Kundenbeziehungen sichert die Gesellschaft Korrektheit und Klarheit bei den Vertriebsverhandlungen sowie die korrekte und sorgfältige Vertragserfüllung.

  • Beziehungen mit den Zulieferern

NARDI bedient sich ausschließlich Zulieferern, die gemäß den geltenden Bestimmungen und den in diesem Kodex enthaltenen Regeln arbeiten.

Die Auswahl der vorgenannten Personen und die Festlegung der Verkaufsbedingungen basieren auf einer objektiven Beurteilung der Qualität, des Preises der Produkte und der angebotenen Dienstleistungen sowie der Fähigkeit, Dienstleistungen und Produkte auf einem den Anforderungen der Gesellschaft angemessenen Niveau rechtzeitig zu liefern und zu garantieren.

Die Zulieferer werden auch auf Grundlage der Übereinstimmung der Lieferungen in Hinblick auf die Bestimmungen bezüglich Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ausgewählt.

Die Gesellschaft unterhält ausschließlich Beziehungen mit Unternehmen, die die Wahrung der Rechte von Kindern und Heranwachsenden gemäß den von den internationalen Konventionen diesbezüglich festgelegten Grundsätzen garantieren.

  • Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung (ÖV)

Die Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung sind von höchster Transparenz, Korrektheit und Rechtmäßigkeit geprägt.

Bei den Beziehungen mit öffentlichen Beamten sind Verhaltensweisen untersagt, die, direkt oder indirekt, geeignet sind, die Entscheidung der Gegenpartei auf unkorrekte Weise und unter Verstoß gegen die Unparteilichkeit und den reibungslosen Ablauf, zu denen die ÖV gehalten ist, zu beeinflussen.

Insbesondere ist es nicht gestattet, Stellen- und/oder vertriebliche Angebote anzubieten, die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, auch indirekt, zum Vorteil gereichen könnten.

Sollte das Unternehmen sich an Spezialisten wenden, um sich vertreten zu lassen oder verwaltungstechnischen Beistand bei der Unterhaltung der Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten, müssen auch diese Personen die den Unternehmensangestellten erteilten Richtlinien beachten. Bei der Wahl dieser Spezialisten gibt die Gesellschaft Kriterien wie Professionalität und Korrektheit den Vorzug und wägt die Aufnahme von Beziehungen der Zusammenarbeit mit Personen mit extremer Sorgfalt und Umsicht ab, die in einem Mitarbeiter- oder Beschäftigungsverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung stehen oder vor kurzem gestanden haben, auch indirekt als Mittler oder durch enge Verwandtschaft.

Alle Anträge auf Auszahlungen, Beiträge, Finanzierungen oder Vergünstigungen bei öffentlichen Organismen werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen eingereicht. Sobald diese ergangen sind, dürfen sie nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bereitgestellt wurden.

Bei den Beziehungen mit den Gerichtsbehörden verpflichtet sich Nardi S.p.A. zur aktiven Mitarbeit und dazu, gegenüber den beteiligten Personen keinerlei Verhaltensweisen zu veranlassen, die geeignet sind, die Arbeits- und Handlungsweise der Behörde zu beeinflussen.

  • Beziehungen mit Beschäftigten und Mitarbeitern

NARDI S.p.A. erkennt an, dass die Humanressourcen ein unverzichtbarer Faktor für das Bestehen, die Entwicklung und den Erfolg eines Unternehmens sind.

Aus diesem Grund macht sich die Gesellschaft dafür stark, den Wissensschatz und die Fähigkeiten jedes Mitarbeiters im organisatorischen Rahmen des Unternehmens zu verbessern und weiterzuentwickeln.

Das Personal wird mit regulärem Arbeitsvertrag eingestellt und es werden keinerlei Formen illegaler Arbeit geduldet.

Die Beschäftigten und Mitarbeiter müssen sich ihrerseits gemäß den Grundsätzen der Ehrlichkeit und Korrektheit verhalten und ihre vertraglichen Verpflichtungen und die Vorgaben dieses Ethikkodex erfüllen.

Alle Angestellten und Mitarbeiter sind gehalten, die Inhalte der Unternehmenspolitik zu kennen und umzusetzen, dies mit besonderem Augenmerk auf der Beachtung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit, der Vertraulichkeit von Informationen und der Unversehrtheit des Betriebsvermögens.

Wirtschaftsgüter und Betriebsmittel müssen sorgfältig und unter Beachtung der zu diesem Zweck von NARDI S.p.A. ergangenen Vorgaben eingesetzt werden.

  • Verbot von Diskriminierung und von Vergeltungsmaßnahmen

NARDI S.p.A. unterstützt die Wahrung der Rechte sowie die körperliche, kulturelle und moralische Unversehrtheit aller Personen, mit denen es in Beziehung steht, indem es Chancengleichheit garantiert und jegliche Diskriminierung vermeidet, beispielsweise aufgrund von Alter, Religion, ethnischer oder geografischer Herkunft, sexueller bzw. politischer Orientierung oder Gesellschaftszugehörigkeit. Das Unternehmen duldet keine Aufforderungen oder Drohungen, die darauf abzielen, Personen dazu zu verleiten, rechtswidrig und unter Verstoß gegen den Ethikkodex zu handeln, noch Vorgänge psychologischer Gewalt und/oder diskriminierende oder verletzende Verhaltensweisen.

  • Verwendung der Computerressourcen

Alle in den Computer- und Telematiksystemen des Unternehmens enthaltenen Informationen, einschließlich der elektronischen Post, sind Eigentum von NARDI S.p.A. und dürfen nur zum Zweck der Ausübung der Unternehmenstätigkeiten gemäß den von der Gesellschaft vorgegebenen Bedingungen und Beschränkungen verwendet werden.

Den Beschäftigten ist die Verwendung jeglicher Computer- oder telematischen Programme untersagt, für die Urheberrechte Dritter bestehen und für die die Gesellschaft nicht zuvor eine Lizenz erworben hat.

  • Geschenke, Werbegeschenke und Vergünstigungen

Im Zuge der Beziehungen mit Dritten ist keine Form von angebotenen oder entgegengenommenen Geschenken oder Vorteilen zulässig, die über die normalen Vertriebspraktiken oder den Rahmen der Höflichkeit hinausgehen oder in jedem Fall von einem unparteiischen Beobachter als darauf ausgerichtet ausgelegt werden können, gegen Gesetze, Verordnungen oder die Grundsätze dieses Kodex verstoßende bevorzugte Behandlungen zu erhalten.

NARDI S.p.A. gewährt keine Beiträge, Vorteile oder sonstige Unterstützung an politische Parteien oder Gewerkschaftsorganisationen der Arbeitnehmer noch an ihre Vertreter, außer unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nach Bewilligung der zuständigen Unternehmensstellen.

  • Rechnungsführung, Steuer- und Zollverbindlichkeiten

Alle Unternehmenstätigkeiten in Verbindung mit der Rechnungsführung und der Abwicklung der Steuer- und Zollverbindlichkeiten erfolgen unter Beachtung des Grundsatzes der Rechtmäßigkeit, Korrektheit, Wahrhaftigkeit und Transparenz unter Rückgriff auf die eigens von der Gesellschaft eingerichteten Computerressourcen.

  • Interessenskonflikt

Die Adressaten dieses Ethikkodex müssen alle Situationen oder Aktivitäten vermeiden, bei denen ein Interessenskonflikt zwischen den persönlichen Wirtschaftstätigkeiten und den im Unternehmen erfüllten Aufgaben eintreten kann.

  • Verarbeitung von Informationen

Die Verarbeitung von Informationen erfolgt unter vollumfänglicher Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes der betroffenen Personen gemäß den diesbezüglichen Gesetzesvorschriften.

Alle von den Personen, an die sich dieser Ethikkodex richtet, in Verbindung mit dem jeweiligen Arbeitsverhältnis oder der beruflichen Beziehung erhaltenen Informationen und Materialien sind streng vertraulich und bleiben Eigentum der Gesellschaft.

Die Weitergabe der Informationen an Außenstehende ist ausschließlich den zuständigen Unternehmensstellen vorbehalten.

Bei den Tätigkeiten zur Verarbeitung der Informationen sind die Grundsätze der Verantwortlichkeit, Transparenz, Begrenzung der Erfassung, des Zwecks der Verwendung, der Überprüfbarkeit, Qualität und Sicherheit zu beachten

Oberstes Ziel von NARDI S.p.A. ist der Schutz aller Unternehmensinformationen und technischen Erfahrungen, darin eingeschlossen die vertrieblichen.

  • Umgang mit den Kommunikationsmitteln

NARDI S.p.A. achtet darauf, dass alle Nachrichten und die Mitteilungen der Gesellschaft an die Außenwelt wahrheitsgemäß, klar, transparent und nicht zweideutig oder für andere Zwecke verwendbar sind.

Sie werden nach Genehmigung durch die eigens damit betrauten Unternehmensstellen in Umlauf gebracht.

 

 

IV. UMSETZUNG, KONTROLLE, VERBREITUNG

 

Die Umsetzung des Ethikkodex ist dem Verwaltungsorgan übertragen, das sich auf die Unternehmensstrukturen stützt.

Unter Beachtung der geltenden Gesetzesvorschriften und im Zuge einer Planung und eines Managements der Unternehmenstätigkeiten mit Fokus auf Effizienz, Korrektheit, Transparenz und Qualität ergreift NARDI S.p.A. Maßnahmen in Hinblick auf Organisation und Management, die geeignet sind, unrechtmäßigen oder in jedem Fall den Regeln dieses Kodex entgegenstehenden Verhaltensweisen, gleich von Seiten welcher Person, die im Namen des Unternehmens handelt, vorzubeugen.

Der Ethikkodex enthält außerdem Vorgaben, die der Vorbeugung einiger Vergehen dienen, die unter die verwaltungsrechtliche Haftung des Unternehmens gemäß dem italienischen gesetzesvertretenden Dekrets 231/2001 fallen, und für diese kann der vom Verwaltungsorgan ernannte Aufsichtsorganismus Prüfungen im Rahmen seiner Aufsichtszuständigkeiten vornehmen und dem Verwaltungsorgan Bericht erstatten.

Dieser Ethikkodex wird unter den Adressaten auf angemessene Weise verbreitet, auch mittels Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens.

 

 

V. MELDUNG VON VERSTÖSSEN

 

Zur Meldung der unter dem italienischen gesetzesvertretenden Dekret 24/2023 genannten Verstöße hat das Unternehmen Kanäle zur internen Meldung eingerichtet, wie von dem speziellen Whistleblowing-Verfahren vorgesehen.

Meldungen, die Verstöße gegen diesen Ethikkodex für andere Bereiche als die von dem italienischen gesetzesvertretenden Dekret 24/2023 vorgesehenen betreffen, werden als „Interne Meldungen“ betrachtet, die nicht den gesetzlichen Verpflichtungen und Auflagen unterliegen.

Da NARDI S.p.A. auch eventuelle „Interne Meldungen“ sehr ernst nimmt, wendet es auf freiwilliger Basis die gleichen organisatorischen Regeln an, die von dem Whistleblowing-Verfahren vorgesehen sind und garantiert, ebenfalls auf freiwilliger Basis, die Vertraulichkeit der Identität des/der Meldenden und die Vorbeugung von Vergeltungsmaßnahmen ihm/ihr gegenüber.

 

 

VI. SANKTIONEN

 

Der Verstoß gegen die Vorgaben dieses Ethikkodex stellt, nach Berücksichtigung sowohl der Schwere als auch der eventuellen Rückfälligkeit, ein disziplinarisches Fehlverhalten und eine Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des jeweiligen abhängigen, zweckgebundenen oder Arbeitsverhältnisses als professioneller Mitarbeiter, mit allen gesetzlichen und vertraglichen Wirkungen, auch gemäß Art. 2104 und 2105 ital. Zivilgesetzbuch dar; er kann außerdem einen gerechtfertigten Grund für die Abberufung aus dem Amt gemäß Art. 2383 und 2400 ital. Zivilgesetzbuch darstellen. Das Unternehmen hat dadurch darüber hinaus das Recht, die vom italienischen Tarifvertrag und der Disziplinarordnung des Unternehmens vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen zu verhängen.

 

 

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Dieser Ethikkodex gilt mit Wirkung des heutigen Datums und bis zu seiner eventuellen Überarbeitung.

Alle Adressaten sind verpflichtet, ihn umfassend zur Kenntnis zu nehmen und sämtliche darin enthaltenen Grundsätze und Vorgaben zu beachten.

 

 

Nardi

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